Freiwillige Feuerwehr Niederwürschnitz - Martinhorn

Warum Martinhorn


Leider erhalten wir immer wieder die Anfrage, ob die Feuerwehr auf der Einsatzanfahrt immer mit Martin-Horn fahren muss - selbst in der Nacht, wenn kaum Verkehr unterwegs ist. Die Antwort auf diese Frage können wir mit einem kurzen Ja beantworten. Denn nur mit Blaulicht und Sondersignal (Martin-Horn) können Einsatzfahrzeuge Sonderrechte in Anspruch nehmen.

Bei Einsatzfahrten mit Sonderrechten der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bestehen im Vergleich zu einer Fahrt ohne Nutzung von Sonder- und Wegerechten ein bis zu 4-fach höheres Risiko an einem tödlichen Verkehrsunfall und ein 17-fach höheres Risiko an einem Verkehrsunfall mit hohen Sachschäden beteiligt zu sein. Statistisch kommt es zum Beispiel bei der Anfahrt des Einsatzortes beim Rettungsdienst alle 19 Sekunden zu einer kritischen Fahrsituation beziehungsweise einem Beinahe-Unfall.

Stellen sie sich vor:

Sie wohnen beim Feuerwehrhaus oder an der Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit tatü-tata und Riesenkrach die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.

Sie werden wach! Was denken Sie?

  • Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen oder,
  • die werden doch nicht zu uns kommen oder,
  • sind alle unsere Kinder zu Hause oder,
  • müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören!

Stellen Sie sich vor, dass diese "krachmachenden" Feuerwehrleute

  • Vor 5 Minuten noch selbst in ihren Betten waren - wie Sie!
  • Um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen - wie Sie!
  • Die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oftmals auch für die Familie gilt)!

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